Der Beitrag untersucht die Frage, unter welchen Umständen Arbeitnehmer einen einzelvertraglichen Anspruch auf Leistungen erwerben können, die im Rahmen betrieblicher Wohlfahrtseinrichtungen gewährt werden. Eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung zeigt, dass in diesem Zusammenhang die wiederholte Leistungserbringung für sich genommen nicht ausreicht, um dem Arbeitgeber einen vertraglichen Verpflichtungswillen zu unterstellen.1
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