In aller Kürze

Betriebsbeschränkungen bzw Ausschluss der Beförderung von Personen bei Auftreten des Coronavirus

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Mittels Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 ("2019 neuartiges Coronavirus") wird festgelegt, dass die in § 20 Abs 1 bis 3 des Epidemiegesetzes bezeichneten Vorkehrungen - das sind Betriebsbeschränkungen oder Schließungen gewerblicher Unternehmungen, sofern die weiteren im Epidemiegesetz genannten Voraussetungen erfüllt sind - auch bei Auftreten einer Infektion mit SARS-CoV-2 getroffen werden können.

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Artikel-Nr.
ARD 6689/2/2020

05.03.2020
Heft 6689/2020