ZIK aktuell

Betriebskosten und Berichtigung aus der SondermasseBemerkungen zu OGH 8 Ob 249/02d

RAA Dr. Arno Maschke

Der OGHgeht in seiner E vom26.06.2003davon aus, dass laufende Betriebskosten nur mit allfälligen Mieterlösen, nicht aber mit dem Verwertungserlös selbst in einem sachlichen Zusammenhang stehen und deshalb nicht als Sondermassekosten zu qualifizieren seien. Diese Rechtsauffassung scheint aufgrund ihrer Allgemeinheit zu eng, weil bei einem gehörigen Nachweis, dass die Bezahlung der Betriebskosten im überwiegenden Nutzen der Hypothekargläubiger stand, diese im Einklang mit der bisherigen Rsp des OGH aus dem Erlös der Verwertung des Sondermasseobjektes zu bezahlen sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2004/3

25.02.2004
Heft 1/2004
Autor/in
Arno Maschke

Dr. Arno Maschke ist Rechtsanwalt und Partner der Schulyok Unger & Partner Rechtsanwälte OG mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Restrukturierungsrecht.

Publikationen:
§ 48 in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen.