Von Paris Hilton lernen - oder wie Sie potenziell kostspielige Steuerfallen erkennen können
In bestimmten Fällen greift der Steuergesetzgeber auf die Methode zurück, Steuern nicht beim Steuerpflichtigen direkt, sondern beim Schuldner der betroffenen Einkünfte "an der Quelle" einzuheben. Auch wenn seitens der Finanzverwaltung als Argument für die Einhebung von Quellensteuern oft "steuerpsychologische" Motive ins Treffen geführt werden ("die Steuer ist weg und der Steuerpflichtige muss für deren Entrichtung keine Sorge mehr tragen"), so geht es der Finanzverwaltung tatsächlich vorrangig darum, die steuerliche Erfassung möglichst sämtlicher Einkünfte sicherzustellen. Für den zum Steuerabzug Verpflichteten bedeutet dies, dass er erhöhte Sorgfalt walten lassen und im Zweifelsfall die Steuer jedenfalls einbehalten und abführen sollte, andernfalls in Härtefällen die unangenehme Konsequenz droht, die Steuer eines anderen tragen zu müssen. Und dass die österreichischen Finanzbehörden zB bei "Unterhaltungsdarbietungen" unter der Mitwirkung von "Steuerausländern" mitunter keinen Spaß verstehen, wurde in der Vergangenheit etwa einem österreichischen Getränkevermarkter schmerzlich bewusst, als er das international bekannte "Partygirl" Paris Hilton für ein Promotion-Event im Inland engagierte. Im Folgenden werden die in der Praxis wichtigsten grenzüberschreitenden Fälle dargestellt, in welchen eine Steuererhebung im Wege eines Steuerabzuges vorgesehen ist.
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