Eine Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre ➜ Hat der Dienstnehmer auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? ➜ Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.
Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor?
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