Thema - Arbeitsrecht

Beurteilung der Sozialwidrigkeit bei Anspruch auf Korridorpension

Mag. Sophie Mantler

Die Anfechtung von Kündigungen wegen Sozialwidrigkeit schwebt als Damoklesschwert über den vom Arbeitgeber ausgesprochenen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Bei der Beurteilung dieser in der anwaltlichen Praxis häufig auftretenden Kündigungsanfechtungen kommt es auf die Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers an.

Nach ständiger Rechtsprechung1 schließt ein Anspruch auf Alterspension in aller Regel das Vorliegen von Sozialwidrigkeit aus, wobei Einzelfallbetrachtung geboten ist. Ob sich diese Rechtsprechung auch auf die mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz 20042 eingeführte "Korridorpension" bezieht, wird im Folgenden näher beleuchtet.

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Artikel-Nr.
ARD 6511/5/2016

19.08.2016
Heft 6511/2016
Autor/in
Sophie Mantler

Mag. Sophie Mantler ist Rechtsanwaltsanwärterin mit Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht.