In Abhängigkeit von der Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen sowie dem Beteiligungsausmaß ergeben sich für die Bewertung von Unternehmensanteilen unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.
Die X-GmbH besitzt 3 % (30 %) der Anteile an der börsennotierten Z-AG. Der Anschaffungspreis für eine Aktie betrug 10 EUR, der Börsenkurs am Bilanzstichtag beträgt für eine Aktie 7 EUR. Fraglich sind die bilanzrechtlichen Folgen, die sich für die X-GmbH aus diesem Sachverhalt ergeben.
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