Zugleich eine Besprechung der E 5 Ob 167/21a = Zak 2022/390, 213
Den Ausgangspunkt dieses Beitrags bildet die E 5 Ob 167/21a = Zak 2022/390, mit welcher der OGH über die Zulässigkeit des Antrags über die Einreihung einer Urkunde gem § 1 Abs 1 Z 2 lit b UHG hinsichtlich einer als Superädifikat errichteten Selbstbedienungstankstelle zu entscheiden hatte. Die E leistet einerseits einen Beitrag zur Klärung der materiellrechtlichen Voraussetzungen eines Superädifikats und rückt andererseits den verfahrensrechtlichen Rahmen des UHG ins Blickfeld, sodass letztlich die Verschränkung beider Teilaspekte aufgezeigt wird. Der Beitrag beschränkt sich dabei auf die Ausführungen des OGH zum Antrag auf Einreihung einer Urkunde gem UHG und geht nicht auf die weiters behandelten Fragen zur Verbücherung von Bestandrechten ein.
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