Anlässlich des Entwurfs einer Neufassung der VO (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers, der ua Regelungen zur Überwachung des Transfers von Kryptowerten enthält, stellt der Autor den im Entwurf vorgesehenen Pflichtenkatalog von Krypto-Asset-Dienstleistern vor und bezieht dazu Stellung.
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