Der Beitrag untersucht anhand eines konkreten Falles die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.
Ein Unternehmer lässt ein vermietetes Großraumbüro durch nachträgliches Einziehen von Trennwänden in vier kleinere Büroräumlichkeiten umbauen, die er anschließend einzeln vermietet. Fraglich ist, ob die Aufwendungen für das Errichten der Trennwände samt Elektroinstallationen Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand darstellen.
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