Der Beitrag behandelt die Frage, ob und wie für eine in einem Immobilienkaufvertrag vorgesehene Mietgarantie durch den Verkäufer bilanziell vorgesorgt werden muss.
Ein gewerblicher Bauträger veräußert Eigentumswohnungen, vor allem an Anleger, die die erworbenen Wohnungen zu Vermietungszwecken erwerben. Im Rahmen des Kaufvertrages wird eine sog Mietgarantie vereinbart, dh, der Veräußerer garantiert eine Vermietung der erworbenen Wohnung für einen Zeitraum von zB fünf Jahren ab Erwerb der Wohnung. Sollte kein Mieter gefunden werden oder eine Vermietung nur zu einem Mietzins unter der garantierten Miethöhe erfolgen können, gleicht der Veräußerer der Eigentumswohnung die Differenz zur vereinbarten Höhe der Mietgarantie aus.
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