Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie eine Versicherung gegen eine Erhöhung von Baukosten bilanzrechtlich zu behandeln ist.
Ein Schifffahrtsunternehmen bestellt in einer Werft ein neues Schiff zum Preis von 100. Gleichzeitig schließt es mit einer Versicherung einen Vertrag mit dem Inhalt ab, dass für den Fall, dass die Werft, aus welchen Gründen immer, die Leistung nicht erbringen kann, das baugleiche Schiff bei einer anderen Werft gebaut werden soll und die allfälligen Mehrkosten aus dem Schiffsbau von der Versicherung übernommen werden. Die Versicherungsprämie beträgt 2. Da die erste Werft den Schiffsbau tatsächlich nicht vollenden kann, kommt es aufgrund des Ersatzauftrages an die zweite Werft zu Mehrkosten von 15, die von der Versicherung getragen werden.
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