Der Beitrag geht der Frage nach, wie bei Käufer und Verkäufer von Zinsbegrenzungsvereinbarungen die bezahlte Prämie zu bilanzieren ist.
Die X-GmbH nimmt bei der Y-Bank einen variabel verzinsten Kredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren auf. Um sich gegen zukünftige Zinssteigerungen abzusichern, wird eine Zinsobergrenze, ein sog Cap, vereinbart.
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