Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen für Aufsichtsratsvergütungen eine Verpflichtung zu passivieren ist.
Die bilanzielle Behandlung der Aufsichtsratvergütung der X-AG ist für folgende Sachverhalte zu untersuchen:
Fall 1:
Die Hauptversammlung beschließt in X0 die Aufsichtsratvergütung für das Jahr X0.
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