Ein Unternehmer erwirbt einen GmbH-Anteil zu folgenden Bedingungen:
Der Kaufpreis wird symbolisch mit 1 € festgelegt. Aufgrund der im Zeitpunkt des Erwerbes bestehenden Überschuldung der zu erwerbenden GmbH und der Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der Kaufpreis dem bilanziellen Eigenkapital der zu erwerbenden GmbH zum Bilanzstichtag (= Tag des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Beteiligung) entspricht, zahlt der Verkäufer dem Käufer einen Betrag von € 50.000,-.
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