Mit 1. 1. 2019 bekommen Gläubiger die Möglichkeit, bestimmte Daten aus laufenden Exekutionen gegen ihre Schuldner abzufragen. Der Beitrag analysiert die neuen Bestimmungen, wirft einen kritischen Blick auf eine - nach Ansicht des Autors - eigenwillige Auffassung des Justizausschusses zu den Auswirkungen auf den Kostenersatz in der Exekution und zeigt Verbesserungspotenzial der neuen Vorschriften auf.
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