Fachliteratur / Aufsatzübersicht / Kreditschutz

Blaschke, Augen auf! Die bloße Teilnahme an einer verbotenen Einlagenrückgewähr kann zur Haftung führen, GeS 2021, 386

Bearbeiterin: Mariana Ristic

Die E 6 Ob 61/21w zum Anlass nehmend erörtert der Autor, unter welchen Umständen die an der Durchführung einer verbotenen Einlagenrückgewähr Beteiligten haften, und widmet sich im Rahmen seiner Ausführungen insb der etwaigen Erkundigungspflicht des Beteiligten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/57

18.05.2022
Heft 2/2022