Die Autorin befasst sich mit der Frage, ob ein Beitritt zum Verwertungsverfahren über eine mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belastete Liegenschaft möglich ist, wenn der beantragende Betreibende nicht die Voraussetzungen erfüllt, um trotz des Verbots Zwangsversteigerung auf die Liegenschaft zu führen.
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