➜ www.bma.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Arbeitsrecht.html (Stand: 5. 5. 2021)
Das BMA hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zum Coronavirus um eine Frage zum Entgeltanspruch bei Betriebsschließungen ergänzt und vertritt die Rechtsansicht, dass Betriebsschließungen, die wegen Bestimmungen einer auf Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassenen Verordnung erfolgen müssen, der allgemeinen Sphäre zuzurechnen sind. Daher ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, wenn er die betroffenen Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsvertrags nicht anderweitig einsetzen kann.
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