Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG, BGBl I 2017/136) wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Mit dem nunmehr aktualisierten "WiEReG BMF-Erlass" wird die Rechtsansicht des BMF im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem WiEReG wiedergegeben (Erlass des BMF vom 13.09.2024, 2024-0.413.351, BMF-AV Nr. 126/2024). Als Ergänzung zu diesem Erlass stellt die Registerbehörde auf der Homepage des BMF allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung (https://www.bmf.gv.at/services/wiereg.html).
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