EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 35
Info des BMF vom 25. 3. 2022, 2022-0.227.090
Um die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu machen, wurde mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl I 2022/10, ARD 6787/14/2022 - analog der Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens - eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung für Arbeitnehmer geschaffen. Die Begünstigung beträgt pro Arbeitnehmer jährlich maximal bis zu € 3.000,- und ist an das Vorliegen eines Gewinnes des Arbeitgebers geknüpft.
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