Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: (Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EAS-Auskunft des BMF 7. 7. 2023, 2023-0.082.774 , EAS 3445

Übt eine in Österreich ansässige, im Rechnungswesen beschäftigte Mitarbeiterin einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding-AG ihre Tätigkeit dauerhaft 3 Tage die Woche

in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland und 2 Tage die Woche in ihrer Privatwohnung (Homeoffice) in Österreich aus, so stellt sich die Frage, ob die Holding-AG in dieser Konstellation in Österreich eine Betriebsstätte gemäß Art 5 Abs 1 DBA-Deutschland begründet.

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Artikel-Nr.
ARD 6864/18/2023

06.09.2023
Heft 6864/2023