Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Mehrjährige Zahlungen bei "Golden Handshake" ohne DBA

Bearbeiterin: Barbara Tuma

BMF 15. 8. 2017, BMF-010221/0785-VI/8/2016; EAS 3390

Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen in die Pension gegen eine befristete Weiterzahlung von 60 % des letzten monatlichen Bruttogehalts (unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Urlaubszahlungen und variablen Gehaltsbestandteilen des letzten vollen Arbeitsjahres) zum jeweiligen Monatsletzten.

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Artikel-Nr.
ARD 6563/15/2017

31.08.2017
Heft 6563/2017