Info des BMF vom 13. 3. 2020, 2020-0.178.784
Gehäuft auftretende Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie damit einhergehende behördliche Maßnahmen wie häusliche Quarantäne sowie die Schließung von Bildungseinrichtungen, Absage von Veranstaltungen und generell die Einschränkung des täglichen Lebens können dazu führen, dass es - beginnend mit Mitte März 2020 - zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann. Die vorliegende BMF-Info soll eine unbürokratische Erledigung von Vorauszahlungs-Herabsetzungsanträgen und Anträgen auf Zahlungserleichterungen sicherstellen.
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