Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Vortragende in der Erwachsenenbildung - Abzugssteuer

Bearbeiterin: Barbara Tuma

EAS-Auskunft des BMF vom 17. 7. 2019, BMF-010221/0124-IV/8/2019; EAS 3418

Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbstständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art 14 DBA-Frankreich begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu.

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Artikel-Nr.
ARD 6658/18/2019

25.07.2019
Heft 6658/2019