Mit einer Novelle des BMSVG sollen diverse Änderungen vorgenommen werden, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen (siehe bereits den Ministerialentwurf 324/ME NR 27. GP, ARD 6894/2/2024). Der nun eingebrachte Initiativantrag entspricht weitgehend dem Begutachtungsentwurf, die ursprünglichen geplanten Änderungen im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz sind im Initiativantrag allerdings nicht mehr enthalten. (Initiativantrag 13. 6. 2024, 4114/A BlgNR 27. GP; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)
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