Im Frühjahr 2024 wurde die bis Mitte 2026 umzusetzende EU-Plattformarbeitsrichtlinie im Europäischen Parlament verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine widerlegliche gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bei Personen, die Plattformarbeit über eine digitale Arbeitsplattform leisten, einzuführen, sofern Tatsachen auf das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses hindeuten. Darüber hinaus wird erstmals der Einsatz algorithmischen Managements im Arbeitsverhältnis reguliert; dabei gelten einige Vorgaben zum algorithmischen Management für alle Personen, die Plattformarbeit verrichten, und zwar unabhängig von der vertraglichen Grundlage. Im Zusammenhang mit der Einführung der widerleglichen gesetzlichen Vermutung über das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses betonen die Autorinnen, dass das besonders häufige Auftreten von Scheinselbstständigkeit im Bereich der Plattformarbeit es rechtfertigt, nur für diesen speziellen Sektor auch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, und zwar in erster Linie durch Erleichterungen im Zusammenhang mit der richtigen Qualifikation des Vertragsverhältnisses, zu setzen. Angesichts des verstärkten Einsatzes von Algorithmen (zB auch bei Personalbewertungs- und damit zusammenhängenden Entgeltfragen) mutet es für die Autorinnen aber beinahe bizarr an, diese Regelungen - vorerst - nur auf Plattformen zu beschränken.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.