Thema - Arbeitsrecht

Briefkästen sind keine Kontrollmaßnahmen!

Univ.-Ass. Conrad Greiner, LL.M. (WU) / Mag. Maria Schedle

Gemäß § 11 HSchG sind Arbeitgeber (mit zumindest 50 Arbeitnehmern) dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern eine interne Hinweisgebung zu ermöglichen. Dazu müssen sie interne Hinweisgebersysteme (interne Meldekanäle) einrichten. Ob die Einführung dieser Hinweisgebersysteme den Abschluss einer Betriebsvereinbarung notwendig macht, wird vom HSchG nicht geregelt. Die Beurteilung richtet sich daher nach den Betriebsvereinbarungstatbeständen des ArbVG.

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Artikel-Nr.
ARD 6889/4/2024

06.03.2024
Heft 6889/2024
Autor/in
Conrad Greiner

Conrad Greiner, LL.M. (WU) ist Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Maria Schedle

Mag. Maria Schedle ist Rechtsanwältin und Partnerin der Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH. Sie ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und berät nationale und internationale Unternehmen, Institutionen und Führungskräfte in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist sowohl auf gerichtliche als auch auf außergerichtliche Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert.