In aller Kürze

BUAG-Zuschläge für Kündigungsentschädigung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Arbeitnehmer haben gemäß § 1162b ABGB Anspruch auf das Entgelt des fiktiven Kündigungszeitraums, wenn sie begründet vorzeitig austreten oder unverschuldet entlassen werden. Für den Zeitraum einer solchen Kündigungsentschädigung sind von den Arbeitgebern BUAG-Zuschläge zu entrichten, womit dieser Zeitraum anwartschaftsbegründend ist. ( Quelle: www.buak.at)

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Artikel-Nr.
ARD 6798/4/2022

12.05.2022
Heft 6798/2022