Anlässlich der E EuGH C-337/20, CRCAM setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, ob eine Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte bzw fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge nach allgemeinem nationalen Zivilrecht (noch) besteht, wenn die in der ZahlungsdiensteRL normierte "Anzeigefrist" von 13 Monaten für den dort vorgesehenen Erstattungsanspruch bereits abgelaufen ist.
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