Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz sieht für bestimmte entgeltfreie Zeiträume eine Beitragszahlung zur Betrieblichen Vorsorge vor. In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins DG-Service 1/2022 informiert die Österreichische Gesundheitskasse, in welchen Fällen der BV-Beitrag weiter zu zahlen ist bzw welche Bemessungsgrundlage herangezogen werden muss.
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