Am 25. 10. 2016 veröffentlichte die EU-Kommission neue Richtlinienvorschläge zur Einführung einer EU-weit harmonisierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Das Harmonisierungsprojekt "CCCTB" (Common Consolidated Corporate Tax Base) erfährt damit einen Re-Launch. Die wichtigste Neuerung zum CCCTB-Richtlinien-Entwurf aus dem Jahr 2011 ist, dass die EU-Kommission diesmal eine schrittweise Einführung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage vorschlägt. Die Harmonisierung der Gewinnermittlungsregeln (Common Corporate Tax Base - CCTB) wird von der Konsolidierung und formelhaften Gewinnaufteilung (Common Consolidated Corporate Tax Base - CCCTB) getrennt. Es werden somit zwei getrennte, jedoch aufeinander abgestimmte Richtlinien vorgeschlagen.1 Die Harmonisierung der Gewinnermittlungsregeln soll sodann bis Ende 2018 umgesetzt werden, während das Thema Konsolidierung und formelhafte Gewinnaufteilung erst ab dem Jahr 2021 anwendbar werden soll. Der vorliegende Beitrag stellt die Regelungen der CCTB-Richtlinie dar und analysiert diese.
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