Thema

Checkliste Abzug "neu für alt"

MMag. Dr. Benjamin Dobler

Ein Abzug "neu für alt" ist in einer Vielzahl gerichtlicher Streitigkeiten vorzufinden, gerade auch in Bauprozessen. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte dieses Themas dargestellt.

Wird im Rahmen der Naturalrestitution eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt oder erfährt eine gebrauchte Sache durch ihre Reparatur eine Wertsteigerung oder eine Erhöhung ihrer Lebensdauer, so kann dies zu einer Bereicherung des Geschädigten führen. Der Ausgleich dieses Vorteils des höheren Werts oder der verlängerten Lebensdauer der neuen Sache erfolgt unter dem Stichwort des Abzugs "neu für alt".

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/35

30.11.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Benjamin Dobler

MMag. Dr. Benjamin Dobler ist Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck.