Mit der sogenannten "3-G-Regel" wurde ein Sicherheitskonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschaffen. Im Zentrum dieses Konzepts steht der Begriff "geringes epidemiologisches Risiko", das von Personen ausgeht, die "geimpft, getestet oder genesen" sind.
Für Arbeitgeber ist bei der Einführung von Sicherheitskonzepten zur Eindämmung der Pandemie im Betrieb fraglich, welche Regelungen sie unter welchen Voraussetzungen erlassen dürfen bzw welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Mitarbeiter und Kunden vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Unklar ist oft, welche arbeitsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, wenn Arbeitnehmer nicht bereit sind, die vom Arbeitgeber angeordneten Regeln einzuhalten.
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