Thema - Arbeitsrecht

Corona-Regeln im Betrieb

RA Mag. Maria Schedle

Mit der sogenannten "3-G-Regel" wurde ein Sicherheitskonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschaffen. Im Zentrum dieses Konzepts steht der Begriff "geringes epidemiologisches Risiko", das von Personen ausgeht, die "geimpft, getestet oder genesen" sind.

Für Arbeitgeber ist bei der Einführung von Sicherheitskonzepten zur Eindämmung der Pandemie im Betrieb fraglich, welche Regelungen sie unter welchen Voraussetzungen erlassen dürfen bzw welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um ihre Mitarbeiter und Kunden vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Unklar ist oft, welche arbeitsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, wenn Arbeitnehmer nicht bereit sind, die vom Arbeitgeber angeordneten Regeln einzuhalten.

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Artikel-Nr.
ARD 6761/4/2021

19.08.2021
Heft 6761/2021
Autor/in
Maria Schedle

Mag. Maria Schedle ist Rechtsanwältin und Partnerin der Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH. Sie ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und berät nationale und internationale Unternehmen, Institutionen und Führungskräfte in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist sowohl auf gerichtliche als auch auf außergerichtliche Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert.