Das Bestandrecht in Zeiten von Corona auf Basis der Rechtslage am 5. 4. 2020
Ein Beitrag über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Zinszahlungspflicht des Bestandnehmers bei Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht und ein Überblick über die Vertragsbeendigung sowie die Wohnungsmiete.
Bereits am Tag vor Inkrafttreten jener Verordnung,1 die Grundlage für die Schließung bestimmter Geschäfte war und (noch) ist, wurde medial erörtert, wie sich diese Schließungen auf die Zahlungspflicht des Bestandnehmers auswirken. Durchaus nicht immer gleichlautende Meldungen und Empfehlungen zu diesem Thema folgten und folgen nahezu täglich. Eine gewisse Verunsicherung der beteiligten Verkehrskreise ist daher nicht verwunderlich. Nun sind die im Zusammenhang mit der Pandemie aufgeworfenen Fragen selbstverständlich nicht unbedingt insolvenztypisch, sondern betreffen auch die Bestandverhältnisse nicht insolventer Bestandnehmer. Gerade in der Insolvenz, die nicht selten ihrerseits eine Folge der Pandemie sein wird, ist jedoch eine rasche Klärung der Rechtslage auch zur Erleichterung ökonomisch vernünftiger außergerichtlicher Lösungen wünschenswert. Dieser Beitrag soll dabei Unterstützung leisten. Neben der naturgemäß im Vordergrund stehenden Frage der Zinsminderung bei Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht wird ein kurzer Überblick über die Vertragsbeendigung und die Wohnungsmiete gegeben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.