ZIK aktuell

COVID-19-Gesetzgebung und sonstige Rechtsänderungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny

1. Das AbgabenänderungsG 2022 wurde im BGBl I 2022/108 kundgemacht. Es bringt Neuerungen in zahlreichen Gesetzen.

Ua wird ins Abgabenverfahren die aufgrund der COVID-19-Pandemie befristet eingeführte Möglichkeit zum Einsatz technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung dauerhaft übernommen (s näher § 48j BAO). In der BAO hat die Ergänzung des § 61 Abs 1 Z 1 insolvenzrechtlichen Bezug: Danach ist in den dort jetzt in lit a bis d festgelegten insolvenzrechtlichen Szenarien für die Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe das Unterschreiten der sonst relevanten Wertgrenze unbeachtlich. Damit soll sichergestellt werden, dass es nur in solchen Fällen zu einem Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Österreich kommt, in denen dies aufgrund der Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist (ErläutRV 1534 BlgNR 27. GP 30). Weiters ist ein Antrag auf die in § 212a BAO geregelte Aussetzung der Einhebung nach dem (am 1. 1. 2023 in Kraft tretenden) neuen Abs 2b ua zurückzuweisen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/131

08.09.2022
Heft 4/2022