Um eine Corona-bedingte Insolvenzwelle abzuwenden, haben die Bundesregierung und der österreichische Gesetzgeber bereits umfassende Maßnahmen beschlossen. Neben der Einrichtung finanzieller Hilfspakete reicht das Spektrum der Krisenbewältigungsinstrumente ua von der Corona-Kurzarbeit über die Möglichkeit zur Stundung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Die beschlossenen Maßnahmen sind angesichts des aktuellen Ausnahmezustandes zweifellos zu begrüßen und im Grunde auch geeignet, zahlreiche Unternehmen solvent durch die Corona-Krise zu tragen. Bei einer Vielzahl von Unternehmen werden aber auch die gut gemeinten Krisenbewältigungsmaßnahmen (letztlich) nicht ausreichen, um eine Insolvenz abzuwenden. Gerade insoweit gilt es, drohende Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Corona-Krisenbewältigungsinstrumenten zu beachten.
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