Covid-19 und Insolvenzrecht

COVID-19: Krisenbewältigungsinstrumente - Achtung vor Haftungsfallen

Mag. Stefan Weileder / Dr. Alexander Isola / Dr. David Seidl

Um eine Corona-bedingte Insolvenzwelle abzuwenden, haben die Bundesregierung und der österreichische Gesetzgeber bereits umfassende Maßnahmen beschlossen. Neben der Einrichtung finanzieller Hilfspakete reicht das Spektrum der Krisenbewältigungsinstrumente ua von der Corona-Kurzarbeit über die Möglichkeit zur Stundung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Die beschlossenen Maßnahmen sind angesichts des aktuellen Ausnahmezustandes zweifellos zu begrüßen und im Grunde auch geeignet, zahlreiche Unternehmen solvent durch die Corona-Krise zu tragen. Bei einer Vielzahl von Unternehmen werden aber auch die gut gemeinten Krisenbewältigungsmaßnahmen (letztlich) nicht ausreichen, um eine Insolvenz abzuwenden. Gerade insoweit gilt es, drohende Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Corona-Krisenbewältigungsinstrumenten zu beachten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/68

27.04.2020
Heft 1a/2020
Autor/in
Stefan Weileder

Mag. Stefan Weileder LL.M. (DUK) ist Rechtsanwalt und Partner bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz. Er ist spezialisiert auf Insolvenz- und Restrukturierungsrecht (laufende Bestellung als Insolvenzverwalter, Schuldner- und Gläubigerberatung, Anfechtungs- und Haftungsrecht), Gesellschaftsrecht und Bankrecht (insbesondere Kreditsicherung und Finanzierung).

Alexander Isola

Dr. Alexander Isola M.C.J. (NYU) ist Rechtsanwalt und Partner bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz; Schwerpunkte der Tätigkeit sind neben dem Wirtschaftsrecht die Insolvenz- und Sanierungsverwaltung, die Schuldner- und Gläubigervertretung in Insolvenz- und Sanierungsfällen sowie die Beratung in einschlägigen Haftungsangelegenheiten.

David Seidl

Dr. David Seidl ist Rechtsanwalt bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz.
Seine Spezialgebiete sind Organhaftungsfragen und Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenz
und Sanierung (laufende Bestellung als Insolvenzverwalter, Schuldner- und Gläubigerberatung, Anfechtungsrecht), Marken- und Immaterialgüterrecht sowie Gesellschafts- und Unternehmensrecht.