Seit 1. 10. 2020 gelten eine neue AMS-Richtlinie zur COVID-19-Kurzarbeit Phase III (im Folgenden abgekürzt: C-19-KUA III) sowie aktualisierte Muster-Sozialpartnervereinbarungen. Diese Richtlinie ermöglicht Unternehmen, die KUA bis zum 31. 3. 2021 auszudehnen.
In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie über die Eckpunkte der C-19-KUA III, die Personalisten, Geschäftsführer, Vorstände, Unternehmensinhaber etc kennen sollten:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.