Seit 1. 10. 2020 gelten eine neue AMS-Richtlinie zur COVID-19-Kurzarbeit Phase III (im Folgenden abgekürzt: C-19-KUA III) sowie aktualisierte Muster-Sozialpartnervereinbarungen. Diese Richtlinie ermöglicht Unternehmen, die KUA bis zum 31. 3. 2021 auszudehnen.
In dieser 2-teiligen Artikelserie informieren wir Sie über die Eckpunkte der C-19-KUA III, die Sie kennen sollten. Die vollständige Themenübersicht finden Sie im Teil 1 in PVP 2020/61, 263 (Oktober-Heft).
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