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COVID-19-Pandemie - Neuerungen im Insolvenzrecht durch die COVID-19-Gesetze

Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr

Innerhalb von 14 Tagen wurden das 2.2 und das 4. COVID-19-Gesetz3 kundgemacht; ein Monat später folgte das 8. COVID-19-Gesetz4 - die drei Gesetze brachten für die Insolvenzpraxis wichtige Änderungen.

Die Gesetzeslage ist wenig übersichtlich; von den insgesamt siebzehn COVID-19-Gesetzen sind für das Insolvenzrecht das 2., das 4. und das 8. COVID-19-Gesetz von Bedeutung. Das 2. COVID-19-Gesetz enthält das 1. COVID-19-JuBG,5 das 4. COVID-19-Gesetz das 2. COVID-19-JuBG,6 allerdings auch Änderungen des 1. COVID-19-JuBG, das durch das 8. COVID-19-Gesetz neuerlich novelliert wurde.7

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/71

25.05.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.