Innerhalb von 14 Tagen wurden das 2.2 und das 4. COVID-19-Gesetz3 kundgemacht; ein Monat später folgte das 8. COVID-19-Gesetz4 - die drei Gesetze brachten für die Insolvenzpraxis wichtige Änderungen.
Die Gesetzeslage ist wenig übersichtlich; von den insgesamt siebzehn COVID-19-Gesetzen sind für das Insolvenzrecht das 2., das 4. und das 8. COVID-19-Gesetz von Bedeutung. Das 2. COVID-19-Gesetz enthält das 1. COVID-19-JuBG,5 das 4. COVID-19-Gesetz das 2. COVID-19-JuBG,6 allerdings auch Änderungen des 1. COVID-19-JuBG, das durch das 8. COVID-19-Gesetz neuerlich novelliert wurde.7
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