Ein Überblick über die für das Insolvenzverfahren relevanten Änderungen durch das 4. COVID-19-Gesetz
Das 4. COVID-19-Gesetz1 bringt Neuerungen für das Insolvenzrecht und erweitert den Spielraum, um ohne Insolvenzverfahren die Krise zu überwinden.
Kaum sind die Änderungen des 1. COVID-19-JuBG2 in der Praxis angekommen, gibt es schon wieder Neuerungen, die, quer über den insolvenzrechtlichen Gemüsegarten verteilt, von der Übergangsphase von der Krise zur Insolvenz bis zur Erfüllungsphase beim Zahlungsplan reichen. Auch wurde das 2. COVID-19-JuBG3 genutzt, um überschießende Regelungen des 1. COVID-19-JuBG rückgängig zu machen, etwa den Entfall der Zustellungen, oder sie für das Insolvenzverfahren zu adaptieren.
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