Die "ernsthaften Liquiditätskrisen", die der Gesetzgeber als Folge der COVID-19-Pandemie erwartet,1 treffen auch und va Unternehmen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fortgeführt werden sollen. Überdies erwartet der Gesetzgeber, dass in Insolvenzverfahren in Hinkunft "Unternehmen (...) aufgrund der vorherrschenden Krisenbedingungen weit unter ihrem (bisherigen) Wert verwertet werden, weil sie wegen der anhaltenden Krise eine Sanierung durch Sanierungsplan nicht erreichen können".2 Weil traditionell insolvente Unternehmen als "Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten" von der öffentlichen Hand nicht gefördert werden,3 muss sich die Insolvenzpraxis diesen aktuellen Herausforderungen vorerst mit dem vorhandenen Werkzeugkasten der IO und den punktuellen Anpassungen durch das 2. COVID-19-JuBG4 stellen.
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