Covid-19 und Insolvenzrecht

COVID-19: Unternehmensfortführung in Insolvenzverfahren

Dr. Stephan Riel

Die "ernsthaften Liquiditätskrisen", die der Gesetzgeber als Folge der COVID-19-Pandemie erwartet,1 treffen auch und va Unternehmen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fortgeführt werden sollen. Überdies erwartet der Gesetzgeber, dass in Insolvenzverfahren in Hinkunft "Unternehmen (...) aufgrund der vorherrschenden Krisenbedingungen weit unter ihrem (bisherigen) Wert verwertet werden, weil sie wegen der anhaltenden Krise eine Sanierung durch Sanierungsplan nicht erreichen können".2 Weil traditionell insolvente Unternehmen als "Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten" von der öffentlichen Hand nicht gefördert werden,3 muss sich die Insolvenzpraxis diesen aktuellen Herausforderungen vorerst mit dem vorhandenen Werkzeugkasten der IO und den punktuellen Anpassungen durch das 2. COVID-19-JuBG4 stellen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/58

27.04.2020
Heft 1a/2020
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.