Covid-19 und Insolvenzrecht

COVID-19-Update: Folgen für Fristen in Insolvenzverfahren nach dem 2. COVID-19-JuBG

Privatdozent MMag. Dr. Martin Trenker

Die Fristenunterbrechung und -hemmung in §§ 1, 2 des 1. COVID-19-JuBG1 hat (bzw hätte) gerade für Insolvenzverfahren beachtliche Wirkungen mit sich gebracht. Insb wegen der befürchteten Verzögerungen der Insolvenzabwicklung wurde eine Fristunterbrechung für "Neufälle" in § 7 eines 2. COVID-19-JuBG2 jedoch mittlerweile ausgeschlossen. Stattdessen wird den Insolvenzgerichten die Möglichkeit einer angemessenen Fristverlängerung um bis zu 90 Tage eingeräumt und die Maximaldauer der Eigenverwaltung ohne Sanierungsplanannahme (§ 170 Abs 1 Z 3 IO) ex lege auf 120 Tage verlängert. Hinzu kommen Sonderregeln für die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsplanerfüllung, die ebenfalls Folgen für "insolvenzrechtliche Fristen" iwS mit sich bringen. Eine neuerliche3 Standortbestimmung zur Fristenfrage erscheint daher geboten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/64

27.04.2020
Heft 1a/2020
Autor/in
Martin Trenker

Univ.-Prof. MMag. Dr. Martin Trenker ist Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck und Autor zahlreicher Publikationen zum Zivilprozess-, Insolvenz- und Unternehmensrecht.