Covid-19 und Insolvenzrecht

COVID-19: Voraussetzungen und Geltendmachung öffentlicher Zuschüsse für Unternehmen (ausgenommen Kurzarbeitsbeihilfe)

Dr. Ulla Reisch / Mag. Georg Hampel

Bald nachdem sich gezeigt hat, dass COVID-19 erhebliche Auswirkungen auf die österr Wirtschaft haben würde, wurde von der Regierungsspitze versichert, man werde helfen, "koste es, was es wolle". Der nach wie vor laufende Prozess der Festlegung von Leitlinien für staatliche Unterstützungsleistungen zeigt insb die Schwierigkeit einer Differenzierung zwischen Unternehmen, die "vor Corona" grundsätzlich gesund waren - und daher als "förderungswürdig" angesehen werden -, und Unternehmen, die unabhängig von den Auswirkungen der Pandemie insolvenzgefährdet waren. Die vom Gesetzgeber den Banken bei der Beurteilung der "Förderungswürdigkeit" im Rahmen der Vergabe von geförderten Krediten zugewiesenen Prüfpflichten werden unterschiedlich wahrgenommen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2020/67

27.04.2020
Heft 1a/2020
Autor/in
Ulla Reisch

RA Dr. Ulla Reisch ist Partner der Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG mit Sitz in Wien, St. Pölten und Krems. Ihre Schwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Unternehmenssanierungsrecht sowie im internationalen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, bei Umgründungen sowie im Privatstiftungsrecht. Sie ist Autorin zahlreicher Artikel in Fachzeitschriften. Daneben ist die Autorin auch als Vortragende sowie als Lektorin am Juridicum sowie der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Georg Hampel

RA Mag. Georg Hampel ist Partner der Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG mit Sitz in Wien, St. Pölten und Krems. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Insolvenzrechts und dabei vor allem im Anfechtungsrecht sowie in der vertragsrechtlichen Beratung von Unternehmen.