Drei Gerichtsentscheidungen (eine vom OGH, zwei vom EuGH) zur Zulässigkeit des Verbots, als Arbeitnehmer ein Kopftuch zu tragen, sorgen vielleicht für etwas Verwirrung. Hier sei eine Hilfestellung für den Praktiker geboten - verbunden mit der Warnung, dass es sich um eine momentane Bestandsaufnahme handelt. Eventuell ist mit weiteren Entscheidungen zu rechnen.
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