Beitraege

Das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 - Neuregelung der Hauptversammlung

Dr. Christian Knauder / Dr. Katja Sima, LL.M.

Dieser Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009, das vor allem das Recht der Hauptversammlung (HV) tief greifend geändert hat.

Die Aktionärsrechte-Richtlinie (AR-RL)1 hat die Vereinheitlichung und Stärkung der Aktionärsrechte zum Ziel. Da sich die Vorgaben der AR-RL nur auf börsenotierte Aktiengesellschaften (AG) erstrecken und die Erleichterung von Stimmrechtsausübungen sowie die Erhöhung der Hauptversammlungspräsenz im Vordergrund stehen, hat der österr Gesetzgeber bei der Umsetzung durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009, BGBl I 2009/71) schwerpunktmäßig das Recht der HV bei börsenotierten AG neu geregelt. Im Sinne eines systematischen Aufbaus wurden bei der Neugestaltung des Abschnitts über die HV aber auch zweckmäßige Regeln für nicht börsenotierte AG berücksichtigt. Neben weiteren Änderungen im AktG2 gab es geringfügige Folgeanpassungen im UGB, SEG, GenRevG, GBG sowie im Umgründungsrecht.3 Die neuen Bestimmungen sind im Wesentlichen4 seit 1. 8. 2009 in Kraft.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/283

29.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Katja Sima

Dr. Katja Sima, LL.M. ist Juristin in der Telekom Austria Group mit Schwerpunkt M&A und Gesellschaftsrecht.

Weiterführende Publikationen:

Ruhm/Knauder/Sima, Konzernrecht (2008); Knauder, Prüfungsfragen und Prüfungsfälle zum Gesellschaftsrecht2 (2009)

Christian Knauder

Univ.-Ass. Dr. Christian Knauder ist am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien tätig und übt Vortragstätigkeiten an weiteren Aus- und Fortbildungseinrichtungen im rechtswissenschaftlichen Bereich aus. Er ist Autor zahlreicher gesellschafts- und wirtschaftsrechtlicher Publikationen und Fachbeiträge. Die Schwerpunkte seiner Lehr- und Forschungstätigkeit liegen im Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.