Thema - Arbeitsrecht

Das Ausmaß des Freistellungsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten bei den sonstigen Dienstverhinderungsgründen

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.

Viele Kollektivverträge beinhalten nach wie vor konkrete Dienstverhinderungsgründe und normieren für diese ein bestimmtes Zeitkontingent. Bei Vollzeitbeschäftigten wirft der Umfang dieses Kontingents keine Fragen auf, wohl aber bei Teilzeitbeschäftigten, da der Freistellungsanspruch je nach Sachverhaltsvariante auch vergleichsweise hoch sein kann. Im Folgenden wird untersucht, inwieweit der Anspruch aliquotiert werden kann.

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Artikel-Nr.
ARD 6857/5/2023

19.07.2023
Heft 6857/2023
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.