Unternehmensberichterstattung

Das CBCR-VG: Neue Publikationspflicht von Ertragsteuerinformationsberichten

Dr. Dietmar Dokalik

Mit rund einem Jahr Verspätung wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country-by-country-reporting, kurz CbCR) durch das CBCR-Veröffentlichungsgesetz (CBCR-VG BGBl I 2024/83) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet oberste Mutterunternehmen von Konzernen, deren Konzernumsatz 750 Mio € im Jahr übersteigt, ihre länderbezogenen Berichte, die sie bisher schon den Steuerbehörden übermitteln mussten, ab den Geschäftsjahren, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen, auch beim Handelsregister (in Österreich: beim Firmenbuch) einzureichen, wo sie öffentlich einsehbar sein werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/42

30.08.2024
Heft 7-8/2024
Autor/in
Dietmar Dokalik

Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.