Mit rund einem Jahr Verspätung wurde in Österreich die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country-by-country-reporting, kurz CbCR) durch das CBCR-Veröffentlichungsgesetz (CBCR-VG BGBl I 2024/83) umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet oberste Mutterunternehmen von Konzernen, deren Konzernumsatz 750 Mio € im Jahr übersteigt, ihre länderbezogenen Berichte, die sie bisher schon den Steuerbehörden übermitteln mussten, ab den Geschäftsjahren, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen, auch beim Handelsregister (in Österreich: beim Firmenbuch) einzureichen, wo sie öffentlich einsehbar sein werden.
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