Ein Überblick
Das Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz (DaKRÄG) ist am 11. 6. 2010 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit einerseits die Verbraucherkredit-RL 2008/48/EG - durch Schaffung eines Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) - fristgerecht1 umgesetzt. Andererseits hat er die europarechtlich bedingte Neuregelung zum Anlass genommen, das - nicht nur sprachlich veraltete - Darlehensrecht des ABGB zu reformieren. Der Beitrag stellt die Neuerungen vor.
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