Ein Schritt auf dem Weg zur Sanierungskultur
Zum 1. 3. 2012 sind die Kernregelungen des dt Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen1 (dESUG)2 in Kraft getreten. Sie bringen Änderungen va der Verwalterauswahl, des Insolvenzplanverfahrens und der Eigenverwaltung. Wie der Name zum Ausdruck bringt, steht das Ziel im Mittelpunkt, die Sanierung in der Insolvenz zu fördern.
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