ZIK International

Das deutsche Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (dESUG) - Insolvenzrechtsreform in Deutschland

Wolfgang Zenker / Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber

Ein Schritt auf dem Weg zur Sanierungskultur

Zum 1. 3. 2012 sind die Kernregelungen des dt Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen1 (dESUG)2 in Kraft getreten. Sie bringen Änderungen va der Verwalterauswahl, des Insolvenzplanverfahrens und der Eigenverwaltung. Wie der Name zum Ausdruck bringt, steht das Ziel im Mittelpunkt, die Sanierung in der Insolvenz zu fördern.

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Artikel-Nr.
ZIK 2012/68

03.05.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Wolfgang Zenker

Wolfgang Zenker ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Interdisziplinäre Restrukturierung (iir) eV in Berlin (www.iir-hu.de) und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

Publikationen:

Kommentierung der §§ 39, 135, 136 dInsO in Cranshaw/Paulus/Michel (Hrsg), Bankenkommentar zum Insolvenzrecht2 (2012); Kommentierung der Art 24 bis 33 EuVTVO in Geimer/Schütze (Hrsg), Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen (40. Lfg; 6/2011); Kapitel Insolvenzanfechtung in Bork/Koschmieder (Hrsg), Fachanwaltshandbuch Insolvenzrecht (12. Lfg; 5/2011).


Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.